Johann Gottlieb Fichte: Gesamtausgabe / Reihe I: Werke. Band 3: Werke 1794-1796 - Gesamtausgabe der Bayerischen Akademie der Wissenschaften

von: Johann Gottlieb Fichte, Reinhard Lauth, Hans Jacob, Hans Gliwitzky, Erich Fuchs, Peter K. Schneider

frommann-holzboog Verlag e.K. , 1966

ISBN: 9783772832413 , 496 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 296,00 EUR

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Johann Gottlieb Fichte: Gesamtausgabe / Reihe I: Werke. Band 3: Werke 1794-1796 - Gesamtausgabe der Bayerischen Akademie der Wissenschaften


 

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1

Copyright

1

Title

1

J. G. FICHTE- GESAMTAUSGABE I, 3

3

Einleitung

9

Einige Vorlesungen über die Bestimmung des Gelehrten

11

Vorbericht

35

Erste Vorlesung. Ueber die Bestimmung des Menschen an sich

37

Zweite Vorlesung. Ueber die Bestimmung des Menschen in der Gesellschaft

43

Dritte Vorlesung. Ueber die Verschiedenheit der Stände in der Gesellschaft

52

Vierte Vorlesung. Ueber die Bestimmung des Gelehrten

60

Fünfte Vorlesung. Prüfung der Rousseauischen Behauptungen über den Einfluß der Künste und Wissenschaften auf das Wohl der Menschheit

69

[Zusätze in der dänischen Ausgabe ,Den Lserdes Bestemmelse‘ von 1796]

79

Ueber Belebung und Erhöhung des reinen Interesse für Wahrheit

85

Von der Sprachfähigkeit und dem Ursprung der Sprache

101

Grundriß des Eigentümlichen der Wissenschaftslehre in Rüksidit auf das theoretische Vermögen als Handschrift für seine Zuhörer

139

§. 1. Begriff der besondern theoretischen Wissenschaftslehre

153

§. 2, Erster Lehrsatz. Das aufgezeigte Faktum wird gesezt: durch Empfindung, oder Deduktion der Empfindung

157

I.

157

II.

158

§. 3. Zweiter Lehrsatz. Das empfindende wird gesezt durch Anschauung oder: Deduktion der Anschauung

161

I.

162

II.

162

III.

165

IV.

167

V.

169

VI.

173

VII.

182

§. 4. Die Anschauung wird bestimmt in der Zeit, und das angeschaute im Räume

203

Schluß-Anmerkung

218

[Erklärung:] Ich sehe mich genöthigt

219

[Rezension:] Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf von Immanuel Kant. Königsberg bei Nicolovius. 1795. 104. S. 8

227

Vergleichung des vom Hrn Prof. Schmid aufgestellten Systems mit der Wissenschaftslehre

239

Darstellung des Schmidischen Systems

245

I.

245

II.

249

III.

250

Verhältniß dieses Systems zu dem, was man bisher für Philosophie gehalten

257

Verhältniß dieses Systems insbesondere zur Wissenschaftslehre

261

Als Schlußanmerkung zu der I Abhandlung in diesem Heft

277

Erklärung gegen den Aufsatz: Verunglückter Versuch im christlichen Deutschlande eine Art von öffentlicher Vernunft-Religionsübung einzuführen, i. d. Journ. Eudämonia. 2 B. 1. St. nebst bey läufiger Aufforderung an den Verleger der N. Allg. deutschen Bibliothek

283

Grundlage des Naturrechts nach Principien der Wissenschaftslehre

301

Einleitung

323

I. Wie eine reelle philosophische Wissenschaft sich von bloßer Formular-Philosophie unterscheide

323

II. Was insbesondere das Naturrecht, als eine reelle philosophische Wissenschaft, zu leisten habe

329

III. Ueber das Verhältniß der gegenwärtigen Theorie des Rechts zu der Kantischen

333

Erstes Hauptstück. Deduktion des Begriffs vom Redite

339

§. 1. Erster Lehrsaz. Ein endliches vernünftiges Wesen kann sich selbst nicht setzen, ohne sich eine freie Wirksamkeit zuzuschreiben

345

Beweiß

339

Corrolaria

342

§. 2. Folgesaz. Durch dieses Setzen seines Vermögens zur freien Wirksamkeit sezt, und bestimmt das Vernunftwesen eine Sinnenwelt ausser sich

345

Corollaria

345

§. 3. Zweiter Lehrsaz. Das endliche Vernunftwesen kann eine freie Wirksamkeit in der Sinnenwelt sich selbst nicht zuschreiben, ohne sie auch andern zuzuschreiben, mithin, auch andere endliche Vernunftwesen ausser sich anzunehmen

350

Beweiß

350

Corollaria

357

§. 4. Dritter Lehrsaz. Das endliche Vernunftwesen kann nicht noch andere endliche Vernunftwesen ausser sich annehmen, ohne sich zu setzen, als stehend mit denselben in einem bestimmten Verhältnisse, welches man das Rechtsverhältniß nennt

359

Beweiß

359

Corollarium

364

Corollaria

368

Zweites Hauptstück. Deduktion der Anwendbarkeit des Rechtsbegriffs

371

§. 5. Vierter Lehrsaz. Das vernünftige Wesen kann sich nicht, als wirksames Individuum, setzen, ohne sich einen materiellen Leib zuzuschreiben, und denselben dadurch zu bestimmen

371

Beweiß

371

§. 6. Fünfter Lehrsaz. Die Person kann sich keinen Leib zuschreiben, ohne ihn zu setzen, als stehend unter dem Einflüsse einer Person ausser ihr, und ohne ihn dadurch weiter zu bestimmen

375

Beweiß

375

Corollaria

390

§. 7. Beweiß, daß durch die aufgestellten Sätze die Anwendung des Rechtsbegriffs möglich ist

393

Drittes Hauptstück. Systematische Anwendung des Rechtsbegriffs; oder die Rechtslehre

399

§. 8. Deduktion der Eintheilung einer Rechtslehre

399

Erstes Kapitel der Rechtslehre. Deduktion des Unrechts

413

§. 9. Auf welche Weise ein Urrecht sich denken lasse?

413

§. 10. Definition des Unrechts

414

§. 11. Analyse des Unrechts

415

§. 12. Uebergang zur Untersuchung des Zwangsrechts durch die Idee eines Gleichgewichts des Rechts

420

Zweites Kapitel der Rechtslehre. Ueber das Zwangsrecht

433

§.13

433

§. 14. Das Princip aller Zwangsgesetze

435

§. 15. Ueber die Errichtung eines Zwangsgesetzes

440

Drittes Kapitel der Rechtslehre. Vom Staatsrechte, oder dem Rechte in einem gemeinen Wesen

442

§. 16. Deduktion des Begriffs eines gemeinen Wesens

442

Verzeichnis der von Fichte zitierten Literatur

471

Personen-Verzeichnis

473

Orts-Verzeichnis

475

Sach-Verzeichnis

477

INHALTS-VERZEICHNIS

493